15. Dezember 2017
Dürfen Personaler nach Bewerbern googlen?
2 Antworten
Art. 328b OR ist auch auf Bewerber anwendbar:
Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erfor...
Es gibt meines Wissens kein Gesetz, dass "googeln" verbietet. Deshalb ist es um so ...