13. November 2021

Dürfen Taggelder durch Versicherung direkt an Mitarbeitende bezahlt werden?

Wenn die Lohnfortzahlungspflicht abgelaufen ist (während RS oder langzeit AUF) lassen wir die Taggelder (während laufender Anstellung) direkt von der Soz.-Versicherung (EO/KTG/UVG) an den Mitarbeitenden auszahlen, Ist das korrekt?

Ich kenne die Direktauszahlung der Versicherung nur für Mitarbeitende, die ausgetreten sind. Müssen die Taggelder nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet/ausbezahlt werden, solange der Arbeitsvertrag noch aktiv ist? Sonst fehlt die Gesamtsicht auf dem Lohnkonto, die Taggelder fehlen im Lohnausweis resp. in der QST-Abrechnung.

2 Antworten

Eine saubere Abrechnung ist es alles über Arbeitgeber auszuzahlen.

Kranken- und Unfalltaggelder sind AHV frei, EO-, MSE- und IV-Taggelder sind AHV pflichtig.

Aber BVG pflichtigkeit besteht bis ZU 90 Tage Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder Unfall.

Während Mutterschaft und RS besteht keine Befreiung aus BVG, wer übernimmt dann die BVG Be...

Cana K.
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Nun, dass könnt ihr weiterhin so tun. Bei euch wird der Lohn sinken, da ihr nur einen Teil oder gar nichts mehr bezahlt. Das Lohnkonto als korrekt sein wird.

Der Mitarbeitende selber muss die Taggelder (welche AHV Frei sind) in den Steuern angeben. In ZH unter Pt. 3.4. Somit sind sie dann steuerli...

Peter Z.
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