07. November 2023

Dürfen wir die Mitarbeitenden zur zusätzlichen Samstagsarbeit auffordern?

Wir hatten nun über mehrere Monate hinweg sehr wenig Arbeit und haben unseren Mitarbeitenden auf unsere Kosten Stunden gutgeschrieben (da wir der Pflicht zur Arbeit zur Verfügung-Stellung nicht nachkamen). Nun haben sich die Auftragsbücher zum Glück wieder gefüllt. Um die Liefertermine einhalten zu können möchten wir nun auch den Samstag nutzen. Dürfen wir die Mitarbeitenden zur zusätzlichen Samstagsarbeit auffordern? Sprich sie arbeiten von Montag-Freitag normal und dann zusätzlich am Samstag? Und falls das geht, dürfen wir das einmal pro Monat oder wo ist da die Grenze?

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Wie im OR geregelt muss der Mitarbeitenden hierzu zustimmen, denn er muss es nur tun, wenn es ihm auch möglich ist. Familiäre und andere Gründe könnten dagegen sprechen.

Gibt es Grenzen? Ja, bei 170 Std. (45 Std. Woche) ist fertig lustig.

Hier zwei Links, wo du Details nachlesen kannst.

Überstunden:

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht/FAQ_zum_privaten_Arb...

Peter Z.
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Akzeptiert durch Author

Es liegt im Betriebsrisiko des Arbeitgebers, wenn zu wenig Arbeit da ist (Arbeitgeberverzug, Art. 324 OR); der Arbeitnehmer ist nicht zu Nachleistung verpflichtet.
Verpflichtet ist der Arbeitnehmer aber, Überstunden zu leisten, sofern es notwendig ist, Überstunden zu leisten, und sofern er sie zu leisten vermag und es ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann (Art. 321c Abs. 1 OR). Das Leistungsvermögen und die Zumutbarkeit ist individuell pro Arbeitnehmer abzuklären.
Anders verhält es sich mit Überzeit (für Betriebe und Arbeitnehmer, welche dem Arbeitsgesetz unterstellt sind), wenn also die gesetzliche wöchentli...

Ronald B.
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