29. April 2020

Einmaliger Grenzübertritt bei Umzug zur Erwerbstätigkeit

Einen schönen guten Nachmittag

Wir haben einen neuen MA, der bei uns per 01.06.2020 eintreten wird. Er ist deutscher Staatsbürger und wohnt derzeit auch in Deutschland.

Nun hat er uns mitgeteilt, dass er bereits per 01.05.2020 eine Wohnung in der CH bezieht und seine derzeitige Wohnung in D per 30.04.2020 gekündigt hat (vor 3 Monaten).

Wie können wir ihn unterstützen, dass er in die Schweiz einreisen kann und sich dann auf der Gemeinde für die effektive Bewilligung (die er ja eigentlich für den Grenzübertritt bräuchte) anmelden kann? Können wir da überhaupt etwas tun?

Danke für eure Unterstützung!

1 Antwort

Wir haben ebenfalls einen Mitarbeiter, der am 01.04.2020 bei uns hätte anfangen sollen und von Deutschland in die Schweiz umziehen wollte. An der Grenze kam er nicht weiter. Es wurden keine neuen Arbeitsbewilligungen ausgestellt und wir konnten ihn auch nicht digital in der Schweiz beim Einwohneramt anmelden, obwohl er einen gültigen Arbeitsvertrag und einen gültigen Mietvertrag in der Schweiz vorweisen konnte. Gestern entschied der Bundesrat eine Lockerung der...

Andrea H.
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