24. September 2021

Einstellung ohne Aufenthaltsstatus zu kennen?

Hallo Liebe Community, es wird wieder spannend bei uns.
Der VR hat einen neuen CEO eingestellt und uns im HR (und den anderen C-Level`s) erst jetzt davon in Kenntnis gesetzt. Den Vertrag hab ich nun vorliegen und soll den CEO rückwirkend in den Lohnlauf ab 01.August eingliedern. Nun habe ich auf dem Vertrag gesehen, dass er eine dt. Adresse hat und es nichts bezüglich seines Aufenthaltstatus bekannt ist.
nur als rechtliche Frage (da ich nicht glaube, dass er eine Bewilligung hat): Was passiert mit dem Vertrag? Im Grunde darf man auch EU Bürger nicht ohne Aufenthaltstitel (ggf. G-Permit) anstellen? Was kann man in diesem Fall unternehmen?
Dankeschön

2 Antworten

Grundsätzlich empfehle ich immer in den Verträgen aufzunehmen, dass dieser nur Gültigkeit erlangt, wenn eine Arbeitsbewilligung vorliegt.

Nun hast du aber das Problem, dass ihr einen gültigen Arbeitsvertrag habt und somit Leistungspflichtig werdet. Ihr müsst also Lohn bezahlen, obwohl nicht klar ist, welchen Bewilligungsstatus er hat.

Das sind nun zwei verschiedene Sachverhalte.

  1. Bewilligung: Er müsste umgehend den Grenzgängerstatus erlangen. (EU geht da relativ einfach).
  2. Steuern: Dann muss man...
Peter Z.
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Oje, das ist wirklich doof. Leider kann ich nicht zum eigentlichen Problem beitragen, aber vielleicht lohnt es sich, in Zukunft folgenden Satz in die Arbeitsverträge aufnehmen: “Die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages hängt von einer gültigen Schweizerischen Arbeitsbewilligung ab und...

Céline :.
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