Einwilligung MA für Kurzarbeit (Corona)?
Müssen auch Mitarbeitende ihr Einverständnis für Kurzarbeit geben, wenn sie davon nicht selber betroffen sind? Bsp. in der Abteilung X arbeiten 10 MA und davon sind 7 in Kurzarbeit. Müssen denn die 3 nun auch ihr Einverständnis geben oder ist das nicht zwingend notwendig?
3 Antworten
Bei einer solchen Frage muss ich natürlich auch meinen Senf dazugeben ;-)
- Jede Person muss der Kurzarbeit zustimmen, aber nur für sich selbst.
- Falls eine Person der KA nicht zustimmt, wird ihr Arbeitspensum nicht reduziert und sie bekommt weiterhin den üblichen, vollen Lohn.
- Wer nicht von KA betroffen ist, muss keine Einwilligung geben (da selbst nicht betroffen)
Link: AVIG-Prax...
Ich habe mich mit dem Thema Kurzarbeit bisher nicht eingehend beschäftigen müssen. Aber m.E. muss die Einwilligung nur von den betroffenen Mitarbeiter_innen eingeholt werden. Die übrigen MA erhalten ja weiterhin 100% ihres Gehaltes und für sie ändert sich insofern nichts am Arbeitsverhältnis.
Vgl. zum Bsp. auch Art. 33 Abs. 1 lit. d AVIG.
Evt. hilft ihnen die Broschüre des SEC...
Kurzarbeit setzt immer ein Einverständnis voraus.
Wenn ein Zulieferer Coronabeding nicht mehr liefern kann, so mache ich den Laden auc...