26. Oktober 2017

Elektronische Personalakte: Was muss weiterhin physisch aufbewahrt werden?

2 Antworten

Wie meine Kollegin bereits richtig bemerkt hat, gibt es keine Dokumente des Personaldossiers, die physisch aufbewahrt werden müssen.

Eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung in Papierform kennt das Gesetz nur für den Geschäfts- und den Revisionsbericht (Art. 958f Abs. 2 OR).

Im Übrigen können Geschäftsbücher und Buchungsbelege auch elektr...

Caroline K.
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Aus rechtlicher Sicht müssen keine Dokumente des Pe...

Simone B.
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