Entlassung: vorzeitige Pensionierung?
Da wir einen Umzug planen und kein Bedarf am Empfang haben, müssen wir uns von zwei Mitarbeiter trennen. Die eine Mitarbeiterin können wir "vielleicht" intern versetzen. Die andere MA hingegen müssen wir entlassen. Sie ist 62 Jahre alt. Mit einer Abgangsentschädigung ist wohl zu rechnen. Da sie eine langjährige MA ist, fällt es uns nicht ganz so einfach, sie zu entlassen. Wie geht ihr mit solchen Entlassungen um? Können wir ihr auch vorschlage, sich vorzeitig pensionieren lassen? Wie ist hier der Ablauf oder wie handhabt ihr das?
Danke und Gruss
2 Antworten
Sicher nicht ganz einfach und solche Fälle machen einem das Leben im HR schwer... aber es gehört dazu und mit guten Lösungen kann man es erträglicher machen.
Entlassung:
Aufgrund des Alters wird sie so schnell keine neue Stelle finden. Sie hat aber auch den erweiterten Anspruch, so dass sie wohl bis zur ordentlichen Pensionierung via RAV/Ausgleichskasse 80% Lohn bekommen wird. Natürlich muss sie sich bewerben und das kann frustrierend sein... aber so ist es nun mal.
Da sie nicht mehr arbeiten muss, kann es ausreichend sein, ein geringeres Einkommen zu haben. Kenne die finanziellen Verhältnisse nicht, denn man muss wissen, dass ALV-Lohn eine Grenze hat.
Vorzeitige Pensionierung:
Ab 58 hat man normalerweise im PK Reglement eingebaut das Recht auf vorzeitige Pensionierung. Aber da entstehen Lücken in der PK und auch die AHV sollte weiterlaufen und jemand muss das finanzieren. Die AHV wird erst ab dem orde...
Am Anfang wird emotional schwierig sein für die MA, aber durch einen guten Berechnung und Beratung kann die Sache vereinfacht werden.
Ich habe in so einen Fall einen Enkommensvergleich-Berechnung gemacht .
Die Lücke von 30 % für die Zeit der Arbeitslosigkeit kann sich mit einen Abgangsentschädigung mildern.
BVG Lücke haben wir ins Pansionskasse einbezahlt.
Vorzeitige Pensionierung ist eine schlechte Lösung für die MA, ...