21. März 2022

Entschädigung bei Krankheit, Spezialfall?

wie soll man z.B. einen Masseur entschädigen, der Teilzeit arbeitet (und pro Massage entschädigt wird) und z.B. genau an seinen geplanten Arbeitstagen krank ist? Für das Unternehmen scheint das schnell doppelt so teuer zu werden, da gleichzeitig auch die Einnahmen ausfallen. Deshalb scheint die Frage hier noch wichtiger als sonst.
Nimmt man den Kalendertagschnitt aufgrund der letzten 12 Monate (dito Taggeldberechnung der Versicherungen), fällt die Entschädigung für den Mitarbeiter je nachdem zu gering aus verglichen mit einem klassichen Lohnausfall aufgrund der geplanten Einsatzzeiten und Buchungsquote.
Würde die erstere Variante (nach Kalendertagschnitt) bei einem Ausfall von z.B. nur 2 Tagen überhaupt rechtlich verheben? (davon ausgehend, dass ein Zeugnis vorliegt für genau die beiden Tage).
Besten Dank im Voraus für ein Feedback.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Nach Gesetz bei schwenkende Arbeitszeiten und Löhne der Durchschnitt der letzten 3 Monate. Aber bei Getriebe mit sesonailen Karakter und sehr grosse Schwankungen ist der Durchschnitt der letzte 12 Monat...

Cana K.
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