Entschädigung für Mehr- und Überstunden entfällt, da Mitarbeiter bonusberechtigt ist?
In unseren Verträgen steht eine Entschädigung für Mehr- und Überstunden entfällt, da die Mitarbeiter bei Zielerreichung bonusberechtigt sind. Im im Vertrag anhängenden Arbeitszeitreglement steht jedoch, dass Überstunden durch Kompensation ausgeglichen werden können. Was gilt nun? Und was geschieht, wenn der Mitarbeiter im Minus ist? Kann verlangt werden, dass er die Minusstunden nacharbeitet?
2 Antworten
Zusätzlich zu Ronalds rechtlicher Betrachtung etwas aus der Praxis.
Bonus und Überstunden sollte man nicht mischen. Ein Bonus kann trotz Überstunden auch mal tief oder gar null sein.
Normalerweise wird im Reglement die Überstundenzahlung geregelt, oder wenn nicht folgt sie dem Gesetz.
Bei Kaderleuten ist es möglich in Abweichung zum Reglement per Einzelarbeitsvertrag eine andere Lösung zu finden. Da aber dann so, dass Überstunden wegbedungen sind und diese durch Lohnanpassung und ggfls. mehr Ferientage (Kadertage) au...
Es ist immer schlecht, wenn man Regelungen hat, die interpretationsbedürftig sind. Regelungen sollten für alle klar verständlich sein.
Möglicherweise wird hier “Entschädigung” rein finanziell verstanden (deshalb die Verbindung zur Bonusberechtigung), dass Überstunden also nicht ausbezahlt werden, aber dass man Überstunden zeitlich kompensieren kann. Man muss auch den Kontext betrachten: Da es offenbar auch “Mehrstunden” gibt, scheint ein Gleitzeitsystem zu existieren. Bei Gleitzeitsystemen hat der Arbeitnehmer die Zeitsouveränität. Deshalb würde es passen, dass auch Überstunden, falls solche in einem Gleitzeitsystem überhaupt entstehen, zeit...