Entschädigung Pikettdienst in h oder in Fr.?
Gibt es eine Regel, wie der Pikettdienst (sprich Intervention/Einsatzzeit) entschädigt wird? Ist es möglich, die Intervention statt in Lohn plus Zuschlag von 25% in Form von Arbeitsstunden zu entschädigen (z.B. Einsatzzeit 4 h => Gutschrift von plus 1 h resp. total 5 h auf dem Zeitkonto)?
1 Antwort
Für Piketteinsätze sind grundsätzlich keine Zuschläge geschuldet, ausser wenn solche vertraglich vereinbart wurden, da Piketteinsätze an die Arbeitszeit anzurechnen sind (Art. 15 Abs. 2 ArGV1).
Zuschläge ...