Entsendung mit Verrechnung der Kosten ins Ausland?
Ein Mitarbeiter soll für längere Zeit in Frankreich tätig werden. Leitende Position. Er hat einen Anstellungsvertrag CH und man will alle Kosten zur Niederlassung in Frankreich weiterbelasten.
Was regelt das DBA bei Leitenden und kann es noch eine Entsendung sein, wenn alles ins Ausland belastet wird? (Lohn und SV in CH, aber alle Kosten werden verrechnet, so dass in CH kein Aufwand mehr besteht)
1 Antwort
Die Verrechnung ist eine buchhalterische aber keine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Somit hat das eine, nichts mit dem anderen zu tun.
Betreffend dem Lebensunterhalt am Entsendungsort gibt es verschiedene Handhabungen, welche von Firma zu Firma unterschiedlic...