13. Oktober 2022

Entsendung von der CH nach DE mit Lebensmittelpunkt in CH?

Wir möchten einen MA nach DE entsenden in eine leitende Funktion. Lebensmittelpunkt verbleibt in der CH (MA pendelt am Wochenende), Lohnabrechnung soll auch in der CH verbleiben aber nach DE weiterverrechnet werden. Gemäss einem externen Berater, müssten wir das Arbeitsverhältnis in der CH auf “ruhend” stellen und ihn auf lokalen Vertrag in DE nehmen, da dies nicht als Entsendung möglich sei. Ist das korrekt? Wie wird dann in einem solchen Fall z.b. die Unfallversicherung gehandhabt?

Für Sozialversicherungen sollen wir eine Ausnahmebescheinigung Art 16 beantragen, statt A1.

1 Antwort

Sie bewegen sich hier, insbesondere in der Kombination DE- CH und der Schilderung einer leitenden Funktion (da drängt sich direkt die Frage auf: heisst das nun leitender Angestellter gemäss DBA, oder nicht?) in einem sehr komplexen Bereich. Ich würde Ihnen empfehlen, wenn Sie ihrem Berater nicht trauen, eine Zweitmein...

Stephanie W.
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