Erhalt Krankentaggeld von Versicherung nach Austritt Mitarbeiter?
Wir haben nachträglich von der Versicherung Krankentaggeld erhalten für eine Lernende die per Ende Januar ausgetreten ist. Das Taggeld ist für den Zeitraum Dezember bis Anfang Januar. Die verbleibenden Tage bis zum Austritt ist die Mitarbeiterin unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben. Der Lohn wurde aus Goodwill, da es sich um einen Lernende handelt bis Ende Januar voll ausbezahlt. Nun stellt sich mir die Frage ob ich verpflichtet bin ihr die nun entstandene Gutschrift der Sozialversicherungen auszuzahlen oder ob wir den Differenzbetrag behalten können. Besten Dank für Euer Feedback.
1 Antwort
Weshalb stellt sich dir diese Frage? Rechtlich gesehen musst du es abwickeln. Ggfls. wäre die Verhältnismässigkeit zu prüfen. Viel Arbeit um CHF 5.10 auszuzahlen, oder so. Aber wo ist die Grenze des Betrages. Persönlich würde ich sagen CHF 50.-.
Du kannst nicht begründen, dass sie nicht mehr gekommen ist und du deshalb das Geld behalten möchtest.
Oder du verrechnest alles und ziehst ihr den Auszahlungbetrag als unbez. Absenz ab.
So wäre die Auszahlung wieder auf Null und du kannst es begründen.
Grundsätzlich aber: Wenn jemand im Krankheitsstand Austritt und es beim Austritt nicht klar ist, ob die Versicherung noch was bezahlt oder nicht ist schon mal was falsch gelaufen. (und weshalb dauert das 5 Monate?)
Du musst es wie gesagt Abrechnen, hast nun aber das Problem, dass der Lohnausweis Dezember so ja nicht mehr stimmt. Aber eine Rückabwicklung unverhältnismässig wäre.
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