Familiennachzug aus Drittstaat erstmalige Anstellung?
Hallo zusammen
Wir würden gerne eine Haushaltsangestellte in einer Kita anstellen, die aus einem Drittstaat kommt, aber als Familiennachzug mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit gilt. Sie hat die Bewilligung B und hatte bisher noch keine Anstellung in der Schweiz.
Wie wäre hier das Vorgehen? Müssen wir die Anstellung einfach melden, da sie ja bereits berechtigt ist eine Erwerbstätigkeit auszuführen?
Herzlichen Dank im Voraus!
2 Antworten
Wenn eine Bewilligung mit Arbeitstätigkeit vorliegt, muss noch geprüft werden, ob diese für den Kanton gilt. Gilt sie für einen anderen Kanton ist das Prozedere als würde keine Bewilligung vorliegen. Für Kroatin gelten verei...
Am einfachsten rufst du beim Amt für Migration deines Kantons an und fragst direkt nach. Sie können dir g...