Feiertage und Teilzeitarbeit
Hallo Zusammen, wie behandeln wir Teilzeitbeschäftigte und Feiertage? Ein Beispiel: Wir haben einen Mitarbeiter, der 50 % arbeitet (4 Stunden pro Tag). Wenn wir einen halbtägigen Feiertag haben, wie wird dieser behandelt - erhält der MA 50% des Feiertagsanspruchs (in diesem Fall 2 Stunden), da er 50% arbeitet?
1 Antwort
Es ist offensichtlich wieder Feiertags-Saison.
Ein Feiertag ist stets ereignis- bzw. datumsgebunden. Er findet an dem Tag statt, an dem er stattfindet, kann deshalb weder vor- noch nachverschoben / -geholt / -bezogen werden. Der Sinn eines Feiertages ist es, den Arbeitnehmern die zeitliche Möglichkeit zu geben, an diesem Tag an den Feiern zu partizipieren.
Fällt bei einem Teilzeiter (wie bei einem Vollzeiter) der Feiertag auf einen Tag, an dem er gearbeitet hätte, hat er diesen Tag frei und muss die Stunden nicht nachholen. Sinnvollerweise ist die im System hinterlegte Sollzeit an Feiertagen = 0.
Fällt bei einem Teilzeiter (wie bei einem Vollzeiter) der Feiertag auf einen Tag, an dem er nicht gearbeitet hätte, hat er ja sowieso frei und kann feiern und bekommt nichts g...