Ferien in einem Risikoland?
Ein Mitarbeitender von uns hat Ferien in Spanien gebucht. Die Einreise erfolgte vor der Eintragung auf die Risikoliste (Covid). Nun verweilt er noch bis zum 23.08.2020 in Spanien, wird danach 10 Tage unter Quarantäne gestellt.
Wie steht es um die Lohnfortzahlungspflicht wenn bei Einreise noch nicht klar war das Spanien ein Risikoland ist. Die Ferien dienten rein zur Erholung und hatten keinen geschäftlichen oder wichtigen Familiären Hintergrund.
Besten Dank für die Hilfe
1 Antwort
Guten Tag
Das BAG schreibt dazu folgendes:
Arbeitnehmende, die in Gebiete gereist sind, die zum Zeitpunkt der Abreise risikoarm waren, trifft a priori keine Schuld. Da es sich um eine Pandemie handelt, die die ganze Welt, einschliesslich der Schweiz, betrifft, sind andere Regionen der Welt nicht von vornherein risikoreicher als verschiedene Orte in der Schweiz. Solche Fälle müssen gegebenenfalls von den Gerichten geprüft werden. Einem Arbeitnehmer, der sich wissentlich in ein bekanntermassen risikor...