Ferien- und Überstunden bei Freistellung?
Im Reglement heisst es, dass man Ferien und Überstundenguthaben bei Freistellung verrechnet. Ist dies auch ok wenn wenn es sich um viele Tage handelt? und wäre es auch ok wenn man einen zusätzlichen Monat zahlt um die Krankheit auszubedingen?
2 Antworten
Nun den, es gab früher ein Bundesgerichtsurteil, welches von einem Drittel Ferienbezug ausging. Wurde ersetzt durch “verhältnismässiger” Bezug.
Was aber ist verhältnismässig. Es muss also wieder fallweise geprüft werden. Da ihr es im Reglement drin habt, würde ich es also verrechnen. Man muss ja auch bedenken, dass einen nicht freigestellte Person deutlich weniger Zeit hat eine Stelle zu suchen, als eine Freigestellte.
Prüft mal ob ihr die Drittelsregel einhalten könnt....
In Ergänzung: Wenn gültig geregelt wurde, dass Überstunden bei einer Freistellung verrechnet werden, sollten die Überstunden, unabhängig von der Höhe des Saldos, kein Problem sein (Art. 321c Abs. 3 OR). Ferien hingegen dienen der Erholung (nicht der Stellensuche), weshalb die...