Ferienanordnung bei gekündetem AV?
Ein Mitarbeiter in der Gastronomie wird gekündet. Er hat noch viele Ferien und Überstunden. Diese möchte er sich auszahlen lassen, so dass er die K'frist von einem Monat für die Stellensuche nutzen kann.
Gastro hat aber ein L-GAV, in welchem beschrieben ist, dass die Ferienanordnung 3 Monate im Voraus passieren muss, es sei den es liegt ein gekündigtes AV vor.
Somit müsste er nun Ferien nehmen und in den Ferien eine neue Stelle suchen.
Wer hat da Erfahrung beim Begründen, oder gar Rechtsurteile, wonach man in der K ̈frist eine neuen Stelle suchen muss. (SECO Regel kenne ich, aber L-GAV hebelt das aus).
1 Antwort
Wenn es sich nicht um eine Kündigung mit Freistellung handelt, kann der Arbeitgeber die Ferien anordnen (gem. L-GAV Art. 17).
Überstunden würde ich im Monat vor dem Austritt auszahlen, da ihr die...