03. September 2024

Ferienanspruch bei Austritt pro rata - Berücksichtigung Betriebsferien?

Wir haben in unseren Arbeitsverträgen folgenden Abschnitt betreffend Ferien:

  • 4 Wochen (20 Arbeitstage (AT)) pro Jahr
  • Ab dem vollendeten 50. Altersjahr 5 Wochen (25 AT) pro Jahr
  • Zusätzlich Altjahrswoche zwischen Weihnachten und Neujahr

Meine Frage dazu: Bei Austritt z.B. per 31.10. —> Würdet ihr die Betriebsferien Ende Jahr mit zum pro rata - Ferienanspruch dazurechnen, also mit 25 Arbeitstagen als Grundlage rechnen?

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Wieso 25 Tage? Die Anzahl Zusatzferientage für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr hängt von der Lage der Wochenenden ab und vom Standort des Betriebs (wegen möglicher Feiertage). Es sind also nicht in jedem Jahr und an jedem Ort 5 Zusatztage.

Was bedeutet “pro Jahr”? Dienstjahr, wie vom Gesetz vorgesehen (Art. 329a Abs. 1 OR), oder Kalenderjahr? Wahrscheinlich ist Kalenderjahr gemeint (“Für 2024 wurden im Zeiterfassungssystem 20 Tage als Grundlage erf...

Ronald B.
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Stellt sich natürlich die Frage, ob die zusätzliche Altjahrswoche Ferien an Bedingungen geknüpft ist, daher ob Anspruch nur besteht, wenn Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde.

20 / 12 × 10 = 16.67 Tage

25 / 12 × 10 = 20.85 Tage

Differenz daher rund 4 Tage, je nachdem ob man die zusätzliche Ferien ei...

Jürg S.
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