13. März 2024

Ferienbezug Lehre nach Übertritt in Festanstellung?

Unsere Lernende schliesst ihre Lehre per Ende Juli ab und wird ab 01.08. bei uns festangestellt sein. Muss sie nun die Ferientage berechnet bis Ende Juli alle genommen haben oder kann sie sie auch nach dem 01.08. beziehen?

2 Antworten

Ich halte es jeweils so, dass das Lehrverhältnis mit eigenem Vertrag endet und die Ferien bei Nichtbezug ausbezahlt werden. Es ist kein organisatorischer Wechsel, da die Vertragsform das Lehrlingsamt einschliesst. Dies...

Peter Z.
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In der Regel sind die Ferien im Verlauf des betreffenden Dienstjahres zu gewähren, und grundsätzlich ist es der Arbeitgeber, der den Zeitpunkt des Ferienbezugs bestimmt (Art. 329c OR).
Ordnet der Arbeitgeber nicht...

Ronald B.
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