18. September 2023

Ferienbezug nach Kündigung?

Hallo zusammen. Ein MA hat gekündigt und besteht darauf, alle seine Restferien zu beziehen und gibt auch vor, wann er diese bezieht. Wie würdet ihr solch einen Fall handhaben? Vielen Dank!

2 Antworten

“Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist.” (Art. 329c Abs. 2 OR). Dies gilt auch während der Kündigungsfrist.

Allerdings gilt auch, dass die Ferien grundsätzlich in natura zu beziehen sind und nur in Ausnahmefällen ausbezahlt werden dürfen.

Es kommt also darauf an, wie stark die “Interessen des Betriebes” objektiv sind. Das SECO spricht diesbezüglich (allenfal...

Ronald B.
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Wie Ronald schreibt.

Es ist aber auch zu beachten, dass der AG nun in eine Notlage kommen kann und der Nachfolger eingearbeitet werden muss. Da ist es sicherlich möglich, den Ferienbezug abzulehnen. Auf die Gefühle des MA muss man keine Rücksicht nehmen, er hat ja auch keine gezeigt, bei der Kündigung.

Wie immer ist hier gut zu argumentieren, so dass nicht der Eindruck entsteht, dass der MA bestraft werden soll.

Was auch noch erwähnenswert ist, wäre das der MA so oder so nicht mehr 100% motiviert ist. Sonst hätte ...

Peter Z.
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