Ferienfähigkeit bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit?
Liebe HR Cosmos Community
Unser Unfall-Versicherer, hat uns kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie gemäss Gesetz bei einer Arbeitsunfähigkeit auch dann Taggeld bezahlt wird, wenn der Versicherte trotz Arbeitsunfähigkeit ferienfähig ist und Ferien bezieht, vorausgesetzt, dass die Ferien die Genesung nicht verzögern. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Taggeld unabhängig von der Nutzung der Ferien bleibt, solange die medizinische Beurteilung ergibt, dass die Ferien die Heilung nicht beeinträchtigen.
Beim Krankentaggeld wird das Taggeld in der Regel während des Ferienbezugs unterbrochen. Das bedeutet, dass die Auszahlung des Krankentaggelds pausiert, solange der Arbeitnehmer Ferien nimmt.
Der Versicherer meinte aber auch, dass der Arbeitgeber auch entscheiden kann, dass bei einem Unfall und Ferienbezug kein Taggeld bezahlt wird.
Wie geht ihr in eurem Unternehmen mit dieser Situation um? Unterscheidet ihr zwischen krankheitsbedingter und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit oder behandelt ihr beide Fälle gleich?
Welche Aspekte müssen beachtet werden, wenn das Taggeld weiterhin gezahlt wird oder seht ihr potenzielle Nachteile beim Bezug des Taggeldes während der Ferien?
Vielen Dank im Voraus für den Austausch eurer Erfahrungen.
2 Antworten
Mri ist dieser Unterschied nicht bekannt. Bei einem Ferienbezug während Krankheit oder Unfall wird bei uns das Taggeld immer ausgesetzt. Beim KTG macht dies aus Sicht Arbeitnehmer auch Sinn, wegen der befristeten Bezugsdauer.
Beim Unfallversicherer hätte es meiner Meinung nach aber nur Einfluss auf die Prämienhöhe. Für den Arbeitnehmend...
Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krank und Unfall empfehle ich im allgemeinen, beim Arbeitnehmer eine Bescheinigung für die Ferienfähigkeit einzuholen. Das kriegt die Person beim behandelnden Arzt. Falls Taggelder ausgerich...