Ferienkürzung bei Krankheit über den Jahreswechsel?
Hallo
Ich habe eine Mitarbeiterin, die seit August 2020 krank geschrieben ist. Nun stellt sich uns die Frage, ob die Schonfrist für die Ferienkürzung ab dem neuen Kalenderjahr (GAV sieht Kalenderjahr vor) neu startet?
Wie sieht eine Ferienkürzung (Anspruch 30 Tage) in einem solchen Fall konkret aus.
Herzlichen Dank für euer Feedback.
Mara
1 Antwort
Hallo. Ja, bei einem neuen Kalenderjahr gilt automatisch wieder eine Schonfrist. Wenn der Mitarbeitende z.B. vom 01. August 2020 bis 30. April 2021 durchgehend krank war, kann man für folgende Monate 1/12 des Ferienguthabens kürzen:
September 2020 - Dezember 2020
Februar 2021 - April 20...