Ferienkürzung bei Stundenlöhner?
Wie kann man am besten vorgehen, wenn man Mitarbeitende, die im Stundenlohn arbeiten und aufgrund Krankheit die Ferien gekürzt werden müssen? Der Ferienzuschlag wird monatlich ausbezahlt.
Danke.
1 Antwort
Ferien bestehen stets aus zwei Komponenten:
- der zur Verfügung gestellten freien Zeit (Art. 329a Abs. 1 OR): Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Arbeitspflicht zwecks Ferienbezug
- dem Lohn für die Ferientage, da Ferien bezahlt sind (Art. 329d Abs. 1 OR): Anspruch des Arbeitnehmers auf Ferienlohn
Bei einer Ferienkürzung wird somit beides gekürzt, Zeit und Geld, wobei der Arbeitnehmer im Monatslohn die Kürzung des Ferienlohns nicht direkt spürt; er muss einfach um die gekürzten Ferientage länger arbeiten, zu gleichem Lohn.
Wird bei Arbeitnehmern im Stundenlohn der Ferienlohn nicht als Zuschlag ausbezahlt, sondern (wie beim Arbeitnehmer im Monatslohn) während des Ferienbezugs, was empfohlen wird, verhält es sich genau gleich: Es stehen weniger Ferientage zur Verfügung, entsprechend wird weniger ausbezahlt.
Bei sehr unregelmässig eingesetzten Arbeitnehmern im Stundenlohn mit stark schwankenden Arbeitspensen wird eine monatliche Auszahlung des Ferienlohns als Zuschlag auf den Stundenlohn von den Gerichten in der Regel akzeptiert.
Bez...