14. September 2023

Ferienkürzung erst nach Sperrfrist erlaubt?

Hallo zusammen

Wir haben den Fall, das einer MA gekündigt wurde, die sich im 6. Dienstjahr befand. Kündigung ausgesprochen per Ende September (4 Monate Kündigungsfrist) - Krankheitsbeginn am 23. November. Dann unterbrach bekanntlich die Sperrfrist von 180 Tagen und danach ging es bis Ende Juli mit den letzten zwei Monaten KF weiter.

Meine Frage gilt nun der Ferienkürzung. Kürze ich nur die letzten zwei Monate, da die restlichen Monate während der Sperrfrist waren - oder wie ist das genau?

Vielen herzlichen Dank bereits jetzt!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Art. 329b OR gehört nicht zu den Glanzstücken unseres Gesetzgebers. Die miserable, eigentlich unverständliche, Formulierung wirft häufig Fragen auf.

Unabhängig davon besteht bei der Ferienkürzung kein Zusammenhang mit den Sperrfristen. Relevant ist einzig die Dauer der Arbeitsverhinderung pro Dienstjahr.
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung, die in der Person des Arbeitnehmers liegt (z.B. Krankheit), besteht für den ersten Abwesenheitsmonat eine Schonfrist von einem Monat, d.h. gekürzt werden darf erst für die dem ersten Abwese...

Ronald B.
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