Ferienkürzung nach Freistellung?
Wir haben einen sehr komplizierten Fall bei welchem wir einen MA ende Juni gekündigt haben mit einer Freistellung. Seither ist er krank und somit werden die Sperrfristen verlängert etc. 1. Frage: Können wir Ihn auffordern wieder die Arbeit aufzunehmen, da die Freistellung “abgeloffen” ist? 2.Frage Kann ich Ferienkürzungen machen obwohl er Freigestellt war?
Dankeschön
2 Antworten
Wenn ihr ihm gekündet habt, so kann man ihn nicht mehr verpflichten nach Ablauf der Freistellung wieder zu arbeiten.
Sperrfrist sollte abgelaufen sein, somit wird die Kündigungsfrist wieder aktiv und er sollte normalerweise wieder arbeiten. Aber ihr habt ihn freigestellt. Wenn nicht mit einer Klausel - wie Reto und Salome bemerken - etwas geregelt habt, so wird er...
Ihr habt die Arbeitsstelle gekündet und den MA freigestellt. Ich gehe davon aus, dass ihr einen ‘Freistellungsvertrag’ habt, indem ihr über Rechte UND Pflichten miteinander übereingekommen seid. Darin enthalten sollte eine Ferienregelung drin stehen im Sinne von, während der Freistellung werden sämtliche Ferienansprüche abgegolten.
Wenn AN während dieser Freistellung krank wird, kann ...