Ferienvergütung ja/nein?
Sachverhalt:
Seit 17.09.2020 können wir als Arbeitgeber EO geltend machen für AN welche aufgrund Kontakt mit Covid-19 infizierter Person in Quarantäne müssen. EO Anspruch über AHV= 80%.
Die EO kann nicht beansprucht werden, wenn sich der AN während er in den Ferien verweilt in Quarantäne begeben muss.
Gemäss meinen Infos, kann der AN eine Feriengutschrift verlangen für die Ferientage welche er in Quarantäne verbringen musste (je nach Fall bis zu 10 FT). Da laut meinen Recherchen der Erholungsfaktor welcher Sinn und Zweck der Ferien ist, während einer Quarantäne nicht gewährleistet ist. Gemäss meiner Recherche liegen zu diesen Szenarien keine Präzedenzfälle vor (rechtliche Grauzone).
Frage:
Sind meine Recherchen resp. Sachverhalt korrekt?
Konsequenzen:
Massive finanzielle Verluste für AG, je nach Grösse des Unternehmens und Häufigkeit solcher Vorfälle...
Lösungsvorschläge:
Bestehen bereits Lösungsvorschläge aus der Praxis? Vorzugsweise faire Lösung AG/AN.
1 Antwort
Ich meinte diese Frage wurde an anderer Stelle schon beantwortet. Hintergrund ist immer die Ferienfähigkeit.
Woher ist die Information: Quarantäne = Feriengutschrift? Das habe ich noch nie so gesehen.
Grundsätze generell:
Hat der Mitarbeitende Ferien eingefordert und kann diese Ferien nicht zur Erholung verwenden, weil er Verunfallt oder Krank ist, so gilt der Ferienbezug als Aufgehoben. ABER... ein Arzt muss die Ferienunfähigkeit bestätigen. Ist der Unfall oder die Krankheit von geringerer Natur, so kann der MA sehr wohl seine Ferien beziehen.
Wie ist das aber bei Quarantäne? Auch hier bin ich der Meinung, dass - so lange keine eigenen Erkrankung vorliegt - die Ferien zur Erholung dienen können. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Abenteuerferien, Reisen ins Ausland, usw.
Es hatte aber auch Gegenstimmen, welche die Erholung in Abrede stellen, wenn jemand z...