Firmenbeitrag für Weiterbildung - ist er AHV pflichtig?
Ich dachte immer Weiterbildungsbeiträge bis CHF 12'000/Jahr sind weder Sozialversicherungs - noch Steuerpflichtig.
Unsere AHV Kasse hat uns folgendes mitgeteilt:
Zuwendungen für die Aus- und Weiterbildung. Sie sind nur vom massgebenden Lohn ausgenommen, falls die Aus- und Weiterbildung in engemZusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der begünstigten Person steht;Praktisch ist es ja so, dass eine Firma nur Weiterbildungsbeiträge bezahlt wenn die Ausbildung mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat.
Danke für ein Feedback Eurerseits.
Daniel Brunner
2 Antworten
Lieber Fragesteller, bitte nicht Steuern (CHF 12'000.-, was auch wieder ein veralteter Wert darstellt) und AHV vermischen.
Steuern : www.steuerkonferenz.ch
AHV: Link von Jürg.
Wenn die Ausbildung einen Z...
Das ist die Basis:
https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d
Unter Ziff...