Frei für Beerdigung: Was gilt als "Familienangehöriger"?
Im Zusammenhang mit bezahlten Freitagen bei “ausserordentlichen Ereignissen” stellt sich die Frage, wie eng der Verwandtschaftsgrad sein soll, damit dem Arbeitnehmer ein bezahlter Freitag gewährt wird, wenn er an dessen Beerdigung geht.
Bei unserem konkreten Fall war es so, dass der Verstorbene ein Onkel der Ehefrau unseres Mitarbeiters war. Die Bestattung fand an einem Ort statt, der nicht gut mit öV erreichbar ist, und unser Arbeitnehmer musste gut und gern den ganzen Arbeitstag aufwenden, um seine Frau dorthin zu fahren.
Danke für Eure Einschätzungen im Voraus.
2 Antworten
Wenn diesbezüglich nichts in einem GAV, Reglement oder Einzelarbeitsvertrag geregelt ist, gilt das, was üblich ist (Art. 329 Abs. 3 OR).
Hier geht es um den Onkel der Ehefrau des Arbeitnehmers, und der Arbeitnehmer will frei, nicht direkt wegen der Beerdigung (keine eigene Betroffenheit), sondern um seine Frau zu transportieren. In einem solchen Fall ist es eher unüblich, dass der Arbeitnehmer bezahlt frei erhält. Will der Arbeitgeber sozial sein und ist es betrieblich möglich, kann er ihm natürlich unbezahlt (Überstunden kompensieren, UBU etc.) oder gar bezahlt frei geben - muss dann aber wissen, dass er damit ein Präjudiz für andere ähnliche Fälle schafft.
Ansonsten muss die F...
Üblicherweise sind das Verwandte ersten Grades. Diese hat Roland aufgezählt.
Für alle anderen regle ich das so, dass die Teilnahme an der Beerdigung von max. 2 Std. zulässig ist. Die Fahrt zur Beerdigung ist nicht darin enthalten und wird auch nicht übernommen.
Hatte den Fall, das ein MA an die Beerdigung seines Bruders gehen wollte, und der eine Tag reiche ihm nicht, weil der Bruder in Australien gelebt und dort verstorben sei. Er müsse somit mindestens eine Woche bezahlt Frei bekommen. Nun, für die Lebenssituationen der Mitarbeitenden und deren Angehörigen kann der Arbeitgeber nichts. Somit gilt für alle das Gleiche, egal wie die Situation g...