Freizeit für Bewerbungsgespräche ?
Ein gutqualifizierter Mitarbeiter hat mit einer Frist von 3 Monaten fristgerecht gekündigt. Den Kündigungsgrund kennen wir nicht. Er verlangt, dass wir ihm jede Woche bis zum Austritt jeweils am Freitagnachmittag für 2 - 4 Stunden freigeben, damit er zu Bewerbungsgesprächen gehen kann. In seinem Zeitplan hat er diese Stunden bereits blockiert und den entsprechenden OR Artikel in seine E-Mail einkopiert.
Wir sind bereit, die Zeit zur Verfügung zu stellen, jedoch sind wir nicht bereit, diese Stunden zu bezahlen. Er leistet grösstenteils Aussendienst bei Kunden. Den Dienst kann er selber planen.
Muss Zeit für Bewerbungsgespräche entschädigt werden, wenn die Kündigung vom Mitarbeiter ausgeht.
1 Antwort
Ich bin keine Anwältin, gehe aber davon aus, dass ihr als Arbeitgeber seine Zeit für Bewerbungsgespräche nicht bezahlen müsst. Zumal die Kündigung auch vom Arbeitnehmer ausging. Ich würde mit ihm hier den Konsens und Bitte um GMV suchen.
Gefunden im Netz:
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