Frist für rückwirkend ausgestellte Arztzeugnisse?
Hallo allerseits
Gibt es eine Regel welche besagt, wie lange rückwirkend ausgestellte Arztzeunisse akzeptiert werden können?
Mir ist klar, dass wenn die Arbeitsunfähigkeit objektiv noch bescheinigt werden kann, ein Arzt nach 4 - 5 Tagen dies immer noch tun kann. Aber ich würde das gerne in einem Reglement festhalten wollen. Was ist noch ok: 1 Woche (7 Kalendertage), oder sind 4 Tage zu kurz?
Es geht mir hier nicht um den berühmten Sonderfall, bei welchem vielleicht tatsächlich schon länger Komplikationen bestehen, sondern einfach darum, "Schlaumeiern" das Handwerk zu legen.
Vielen Dank!
1 Antwort
Guten Tag
Die Kurzantwort auf Ihre Frage ist: es gibt keine Regel, die definiert, wie lange Arztzeugnisse rückwirkend ausgestellt werden dürfen (Achtung: rückwirkend ausstellen ist nicht zu verwechseln mit rückdatieren, was verboten ist!). Das rückwirkende Ausstellen des Arztzeugnisses ist in der Praxis ein grosses Problem. Nach meiner Erfahrung akzeptieren die Gerichte auch Arztzeugnisse, die weit zurück ausgestellt wurden, sofern die Arbeitsunfähigkeit gestützt auf die Patientenakten begründet werden kann. Ich habe schon zahlreiche Krankentaggeld-Prozesse geführt, bei denen Gerichte Arztzeugnisse akzeptierten, die bis zu einem Jahr rückwirkend ausgestellt wurden.
Die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich empfiehlt ihren Mitgliedern, Arztzeugnisse nur in Ausnahmefällen rückwirkend auszustellen und jedenfalls höchstens e...