23. März 2018

GDPR Einverständniserklärung von Kandidaten notwendig, wenn Dossier von Personalvermittler stammt?

Bewerbung via Personalvermittler erhalten: Muss meine Firma nach GDPR direkt vom Kandidaten selbst die Einverständniserklärung zur Datenhortung einholen, oder kann ich im Falle eines Vorgehenmangels rechtssicher den Personalvermittler zur Rechenschaft ziehen? Wie streng handhabt ihr das in der Praxis?

1 Antwort

M.E. muss hier in einem ersten Schritt sichergestellt werden, dass der Personalvermittler zur Weiterleitung der Daten berechtigt war bzw. dass der Kandidat dieser Weiterleitung konkret oder allgemein zugestimmt hat --> Beim Personalvermittler nachfragen oder evt. sogar nach dem konkreten Wortlaut der Einwilligungserklärung des Kandidaten fragen.

In einem zweiten Schritt muss berücksichtigt werden, dass die Unternehmung, welche die Daten des Bewerbers/Kandidaten erhält, ebenfalls zum "Verantwortlichen" im Sinne der EU DSGVO wird und damit sämtliche damit einhergehenden Pflichten des Verantwortlichen bezüglich dieser Daten erfüllen muss.

Konkret muss m.E. eine Mitteilung an den Kandidaten gemäss Artikel 14 EU DSGVO erfolgen, mit dem dort aufgeführten Inhalt. Gemäss Art. 14(2) muss die betroffene Person u.a. auch über die Dauer der Speicherung der Personendaten informiert werden.

Gemäss Art. 14 (5) entfallen die Mitteilungspflichten des Verantwortlichen aber insbesondere soweit der B...

Caroline K.
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