GDPR: Gibt es eine legale Basis zur Erhebung des Geschlechts von Kindern für Kinderzulagen?
Im Rahmen von GDPR müssen wir gegenwärtig das Geschlecht (m/w) der zulagenberechtigten Kinder von Mitarbeitenden der Ausgleichskasse melden und diese braucht die Information zur Prüfung des Zulagenanspruchs bei der zentralen Ausgleichsstelle (Pflichtfeld in der Software Partnerweb 2.0).
Bei einer internen Prüfung der verarbeiteten Personaldaten kam dabei die Frage nach der Legitimation für die Erhebung und Lieferung dieser Information auf, da ja das Geschlecht der Lernenden die Höhe oder Art der Kinderzulagen nicht beeinflusst.
Weiss jemand, ob es eine rechtliche Verpflichtung gibt, diese Angaben im Rahmen der Verarbeitung der Kinderzulagen zu sammeln und zu verarbeiten? Wenn ja, welche ist das und wo findet man sie?
1 Antwort
Zuerst - ist die DSGVO/GDPR hier überhaupt anwendbar, d.h. gibt es einen Bezug in die EU? Sollte das der Fall sein, so wäre wohl Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO der Rechtfertigungsgrund ("die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt").
Falls s...