Geimendebehörden/ Kommission?
Wie viel soll der Arbeitgeber nach OR oder Gesetz dem Mitarbeiter Stunden für Kommissionen oder Gemeinderat? Gibt es dazu ein Gesetz?
1 Antwort
Die Ausübung eines öffentlichen Amts stellt eine Arbeitsverhinderung dar, für die der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit Lohn zu entrichten hat (explizit genannt in Art. 324a Abs. 1 OR). In diese Kategorie gehören auch politische Ämter in Exekutiven oder in legislativen Versammlungen. Die Anwendung von Art. 324a OR ist auch nicht ausgeschlossen, wenn das Amt freiwillig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers ausgeübt wird. Die Be...