geplante OP während Kündigungsfrist (Kündigung durch AN) muss der AG für 2 Wochen AUF aufkommen?
eine Mitarbeitende hat gekündigt. Nach der Kündigung teilte sie uns mit, dass sie sich einer Augenoperation unterziehen und danach 2 Wochen AUF sein wird. Wir haben ihr mitgeteilt, dass sie die OP nach der Kündigungsfrist einplanen soll. Ist das zulässig? Es handelt sich um keine Schönheitsoperation und auch nicht um eine lebensbedrohliche OP.
2 Antworten
Ausschlaggebend ist die medizinische Notwendigkeit. Diese kann weder Arbeitnehmerin noch Arbeitgeber bestimmen, sondern nur der Arzt. Die medizinische Notwendigkeit sollte m.E. nicht nur das “Ob” umfassen, sondern auch das “Wann”. Ist die Operation in dem Zeitraum ...
Wenn sie schlau ist, wird sie zum Arzt gehen und der bestätigt dann, dass die OP nicht akut und nicht lebensbedrohlich ist. Aber aus gesundheitlichen Gründen zeitverzugslos ausgeführt werden sollte. Geht es um Augenlasern, damit sie keine Brille mehr tragen muss, so wäre ich da härter und würde das ablehnen. Kann man auch noch viel später machen lass...