Geschäftsauto abrechnen mit Lohn?
Welcher Abzug ist für ein Geschäftsauto beim Arbeitnehmer zulässig? Daher wenn jemand im selben Ort wohnhaft ist wie das Unternehmen, dürfen dann gleich viele Kosten verrechnet werden wie bei jemandem der weiter entfernt wohnhaft ist? Ist ein pauschaler Abzug von CHF 450.00 pro Monat rechtlich zulässig? Kann der Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, dass Auto über das Wochenende bei sich privat platzieren zu müssen und hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Geschäftsauto zu verzichten? Wo gibt es Definitionen, findet man hier was im Arbeitsgesetz? Besten Dank!
1 Antwort
Nimmt der Arbeitnehmer während mehr als 50% der Arbeitstage einen Geschäftsauto mit nach Hause, muss das Feld „F – Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort“ angekreuzt werden.
Dann darf er nichts für den Arbeitsweg abziehen. Nicht echt und nicht Pauschalkosten. Schliesslich macht er auch ...