11. Dezember 2023

Geschäftstelefon / Was passiert (z.B. bei Austritt) wenn der Mitarbeiter mitbezahlt hat?

Guten Tag, ich wir haben bei uns die Regelung, dass Mitarbeitende ihr Geschäftstelefon selbst wählen können und für die Differenz aufkommen, wenn der Preis eine gewisse Summe übersteigt (400 bzw. 600 CHF je nach Stufe).

Nun möchte ein Mitarbeiter ein Telefon, dass mehr als doppelt so teuer ist, als unser Anteil (1300 CHF statt 600 CHF). Ich frage mich, ob ich das kaufen muss? Und frage mich auch, was passiert, wenn dieser Mitarbeitende dann das Unternehmen mal verlassen sollte? Wem gehört es? Wie verhält es sich hier mit seinem Privatanteil? Muss ich ihm diesen dann zurück zahlen, oder überlasse ich dem Mitarbeitenden das Telefon?

1 Antwort

Also ihr habt die Regelung, dass ihr eine Vergütung von CHF 400-600 leistet. Den Rest bezahlt der MA.

Wenn er nun geht, so nimmt er das Telefon mit. Dies wohl in jedem Fall, denn er hat ja was bezahlt dafür.

Anders wäre es, wenn ihr ein Geschäftstelefon zur Verfügung stellt und dieses bleibt dann in eurem Besitz. Ihr zahlt da aber alles und der MA nichts.

Oder ihr könnt die sogenannte BYOD Regel anw...

Peter Z.
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