Geschäftswagen und FABI?
Seit 2016 müssen Arbeitgebende die private Nutzung eines zur Verfügung gestellten Geschäftswagens für den Arbeitsweg in Prozenten auf dem Lohnausweis angeben. Es gibt Tabellen, welche bei Funktionen gewisse Prozentwerte zulassen. (Vereinfachung gemäss Merkblatt https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/mitteilungen/Mitteilung-002-D-2016_Beilage.pdf.download.pdf/Mitteilung-002-D-2016-d_Beilage.pdf)
Mich würde nun interessieren, ob andere Firmen/Berater ausser einem Excel mit hinterlegtem Kalender andere Lösungen erarbeitet haben um den Geschäftswagennutzern diese Deklaration zu vereinfachen?
(Excel, man muss pro Kalendertag ankreuzen, ob eine private Nutzung stattgefunden hat. Wird dann gezählt und in Prozenten ausgewiesen. Halbe Tage ... na ja, sind schwierig zu tracken.)
2 Antworten
Unser Leiter Vertrieb hat den Rang Direktor. Basierend auf den Vorgaben hat unser Gruppen HR 5 % AD Anteil ausgewiesen. Die AD Tätigkeit beträgt jedoch > 60 %, was steuertechnisch einen grossen Unterschied macht.
Demnach haben wir beim zuständigen Steueramt angefragt, ob wir dies mittels Excel und Bestätigungsschreiben des zentralen HR's belegen können. Der AD Anteil von > 60 % wurde ohne Rückfragen angenommen.
Gerade bei Mitarbeitern mit langen Arbeitswegen lohnt es sich definitiv den effektiven AD Anteil ...
Das ist ein Thema, das sicherlich vielen Firmen Probleme macht. Bei zwei ehemaligen Arbeitgebern haben wir das damals so gelöst, dass wir die FABI-Prozentsätze pauschal nach Berufsgruppen definiert und so auf dem Lohnausweis ausgewiesen haben. Die erstmalige Definition der pauschalen Prozentsätze geschah nach bestem Wissen und Gewissen (in schwierigen Fällen zu Gunsten des Mitarbeiters). Aus Beweiszwecken gegenüber der Steuerbehörde, mussten dann alle mit einem Aussendienstanteil und einem eigenen Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen. Dieses war bei einem Arbeitgeber in Papierform (Fahrtenbuch im Auto), beim anderen Arbeitgeber durch eine Dispositionssoftware sichergeste...