Geschenke von Dritten an MItarbeitende?
Gibt es aus Payrollsicht etwas zu beachten wenn Mitarbeitende mit Einverständnis des Arbeitgebers Geschenke oder Einladungen eines Geschäftspartners oder Kunden annehmen, z. B. ein Konzert etc. In den einschlägigen Wegleitungen habe ich nichts dazu gefunden. Compliancethemen sind geregelt.
3 Antworten
Ich habe mir mal sagen lassen, dass in Deutschland sogar die Teilnahme am firmeneigenen Weihnachtsfest ein geldwertiger Vorteil darstellt, welcher in der Payroll zu berücksichtigen sei.
Aber wir sind in der Schweiz und die Frage geht in Richtung "muss ich was versteuern oder Sozialleitungen abliefern?".
Nein, das ist nicht der Fall da es kein Lohn oder Einkommen darstellt. (Ausnahmen können jedoch Trinkgelder sein, welche schlussendlich ja auch ein Geschenk darstellen. Das ist aber ein anderes Thema)
Andere Aspekte sind genannt worden:
Glei...
Kleine Gegenfrage - ist die Compliance-Frage auch auf Kundenseite geregelt? (...)
Seit 1. Juli 2016 ist in der Schweiz auch die Privatbestechung strafbar (Art. 322octies StGB) und ein Unternehmen, welche nicht "...alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um eine solche Straftat zu verhindern..." wird unabhängig von der Strafbarkeit natürlicher Personen bestraft. (Art. 102 Abs. 2 StGB)
Mir kommt dann zusätzlich in den Sinn, dass MA, welche immer wieder mal "Kundengeschenke" erhalten, das etablierte und gerechte Lohnsystem des Unternehmens aushebeln. Ob das die "nicht bedachten" MA coutieren, weiss ich nicht.
Ihre Frage zielte jedoch darauf ab, ob die (reg...
Wir haben dies in unserem Personalreglement wie folgt gelöst und die Mitarbeiter melden sich auch bei uns:
10.6 Annahme von Geschenken
Geschenke von externen Personen, die das übliche Mass eines Reklameartikels, einer
Weihnachts- oder Geburtstagsaufmerksamkeit überschreiten (in jedem Fall ab einem Wert von CHF 250.-; bei Konzernleitun...