Gesundheitszustand Mitarbeiter: Bis wohin muss/darf es den Arbeitgeber interessieren?
Ausgangslage: Mitarbeiter schläft regelmässig bei der Arbeit an, dies wurde durch Arbeitskollegen an Vorgesetzten berichtet. Es haben bereits Gespräche stattgefunden und der Mitarbeiter hat ärztlich abgeklärt (Eisenmangel etc.). Die Situation wird aber nicht besser. Der Mitarbeiter verpasst Arbeitszeit, muss Arbeiten dann nacharbeiten etc. Was darf der Arbeitgeber vom Mitarbeiter verlangen resp. anordnen, ohne dass der Arbeitgeber die Privatsphäre verletzt? Sollte man eine schriftliche Vereinbarung machen?
2 Antworten
Je nach Ursache des Schlafmangels (medizinisch? Zweit-Job? reges Nachtleben? anderes?) sind entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Offenbar ist man arbeitgeberseitig bereit, die Lage der Arbeitszeit zu verschieben (“nacharbeiten”). Kann dies eine längerfristige Lösung sein?
Ist die Ursache eine momentane, könnte man Ferien anordnen für die Zeit oder unbezahlten Urlaub vereinbaren oder das Pensum senken.
Selbst wenn er nicht schläft, sondern nur übermüdet ist, hat das Auswirkungen...
Z.B. Bei einem Chauffeur wäre dieses Problem gravierend: Sekundenschlaf während Lieferung - Unfallgefahr.
Da nichts von einer Unfallgefahr am Arbeitsplatz steht, gehe ich davon ...