20. Juli 2020

Gibt es bei einer Firmenübernahme eine gängige Praxis bezüglich Übernahme von Zeitsaldi?

Gibt es bei einer Firmenübernahme eine gängige Praxis bezüglich Übernahme von Zeitsaldi (Gleitzeit, ÜZ, Ferien, DJ etc.) der bestehenden MA?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Gute Frage!

Die Antwort ist abhängig von der Art der Übernahme: grundsätzlich gilt in solchen Fällen Art. 333 OR: dann gehen die Arbeitsverhältnisse (automatisch) mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über (sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt, d.h. Kündigung). In diesem Fall gehen also auch alle Zeitsaldi ohne weiteres auf das übernehmende Unternehmen über (d.h. Absorp...

Marc F.
2 Bewertungen

Schließen