15. Oktober 2017

Gibt es einen Anspruch auf freie Tage aus besonderem Anlass?

1 Antwort

Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist. Besondere Anlässe sind: Erledigung von persönlichen Angelegenheiten (Wohnungswechsel, Aufsuchen einer Behörde, Arztbesuch etc.), Familienereignisse (Todesfall, Geburt eigener Kinder, schwere Erkrankung oder Hochzeit naher Angehöriger) und Freizeit zur Suche einer neuen Arbeitsstelle (nach erfolgter Kündigung). Vom Gesetz her nicht vorgeschrieben ist die Freizeitgewährung für die Teilnahme an Bildungs-, kulturellen, sportlichen, gewerkschaftlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Derartige Ansprüche können sich jedoch aus dem Einzel- oder einem Gesamtarbeitsvertrag ergeben. Eine Ausnahme im Sinne eines gesetzlichen Anspruchs existiert für Jugend und Sport (J&S) bei unter 30-jährigen. Der Begriff des besonderen Anlasses oder „üblichen fre...
Alexandra M.
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