Gibt es rechtliche Vorgaben in der Schweiz zur Sprache von Richtlinien/Policies?
Unsere Betriebsstätte ist in Basel demnach war der grundlegende Ansatz zu sagen: alle Policies auf Deutsch und Englisch (da viele internationale Mitarbeitenden). Müssen Sprachen wie Französisch und Italienisch rechtlich berücksichtigt werden? Danke im Voraus!
2 Antworten
Nein - bei der (privatrechtlichen) Regelung von Arbeitsverhältnissen gibt es in der Schweiz keine gesetzlich vorgeschriebene sprachliche Vorgaben!
Richtlinien/Policies - soweit es sich um Weisungen & Ergänzungen zum Arbeitsvertrag handelt, stellen Vertragsbestandteile dar, welche implizite durch die MA akzeptiert werden müssen. Das setzt voraus, dass die Parteien - hier also die MA - diese verstanden & zugestimmt haben. “동의는 암묵적 또는 묵시적으로 이루어질 수도 있습니다” (koreanisch: die Zustimmung kann auch stills...
Ich vermute, dass der Grundsatz “In dubio contra stipulatorem” auch bei sprachinduzierten Unklarheiten gilt. Es sollte somit dem Vertragsaussteller (Arbeitgeber) ein Anliegen sein, dass seine Willensäusserung bei...