15. Oktober 2017
Gilt bei Militär- oder Zivildienst, Schwangerschaft und Hilfeleistung im Ausland eine Sperrfrist?
1 Antwort
Während dem obligatorischen Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst, sowie - falls dieser Dienst mehr als 11 Tage dauert - vier Wochen vorher und nachher. Ausländischer Militärdienst zählt nicht. Diese Sperrfrist gilt in eingeschränktem Ausmass auch für Arbeitnehmer-Kündigungen, dann nämlich, wenn der Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter Dienst leisten muss, und der Arbeitnehmer diese Tätigkeit während der Verhinderung ...