06. Januar 2020

Gilt die Verlängerung der Kündigungsfrist (Sperrfrist) auch im Falle eines Unfalls?

Oder lediglich bei Krankheit?

1 Antwort

JA! Art. 324a Abs. 1 OR nennt den Unfall ausdrücklich als Verhinderungsgrund.

Beste Grüsse,

Marc Fi...

Marc F.
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