08. Mai 2019

Gilt ein Kuraufenthalt des Kindes, bei dem ein Elternteil zwingend anwesend sein muss, als "krank"?

Es liegt die Anfrage einer Mitarbeiterin vor, was sie wie in ihre Zeitkarte eintragen muss, wenn sie ihr Kind bei einem Kuraufenthalt aus ärztlicher Sicht zwingend begleiten muss.

Die Eltern würden sich die Betreuung teilen, sodass zuerst unsere Mitarbeiterin und im Anschluss der Kindsvater die Kur begleiten wird.

Aufgrund der Länge des Kuraufenthaltes handelt es sich nicht im klassischen Sinn um einen Pflegeurlaub (max. 3 Tage), aber ist es krank oder muss sie für die Zeit Ferien beziehen?

Wie sind eure Erfahrungen mit diesem Thema?

1 Antwort

Ich darf dazu in der Schnelle eine Antwort aus einem Mail zitieren:

Ab 1. Tag (nicht wie sonst erst ab dem 3. Tag!) ist gegen Vorlage eines Arztzeugnisses der für die persönliche Betreuung des Kindes betrauten AN gemäss Art. 36 Abs. 3 ArG bis zu 3 Tage freizugeben. Der Anspruch steht Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 15. Altersjahr zu (Art. 36 Abs. 1 ArG). Danach (gesetzlich) nicht mehr. Das Kind muss wegen einer Krankheit auf die Anwesenheit des AN angewiesen sein. Es muss eine intensivere Betreuung als üblich benötigen oder die Anwesenheit des AN muss besonders wünschenswert sein. Das ist z.B. der Fall, wenn das Kind wegen seines Alters (noch) nicht alleine gelassen werden kann.Für die Betreuung des kranken Kindes von mehr als 3 Tagen hat der AN nachzuweisen, dass er erfolglos (alle) zumutbaren Massnahmen ergriffe...
Marc F.
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