GPS Tracking von Chauffeuren? Ist das erlaubt und was brauche für eine rechltich optimale Umsetzung?
Ich habe ein ziemlich komplexes Thema, das wohl eher in den Bereich Datenschutz fällt. Und zwar sind wir gerade dabei ein neues ERP System zuimplementieren, das die Möglichkeit bietet, kundenbezogene Dokumente (BGS, Lieferschein etc) elektronisch zu übermitteln. Infolgedessen werden unsere Chauffeure mit Tablets ausgerüstet, die ihnen ermöglichen, diese Dokumente im Rahmen ihrer Abholtouren zu verwenden.
Des Weiteren verfügt dieses neue ERP System über ein GPS-Tracking Modul, welches wir gerne nutzen würden. Denn dadurch könnte unsere Dispo bei Kundenanfragen eruieren, welches verfügbare Fahrzeug sich in der Nähe befindet und dadurch spezifizierter einen Auftrag anfragen und vergeben. Das würde mehr Effizienz in unseren Prozessen schaffen und unsere Kunden wären schneller bedient. Allerdings ist dieses Thema heikel, da es um Daten- und Persönlichkeitsschutz geht. Und ich möchte anmerken, dass es sich wirklich ausschliesslich um ein Live-Tracking handelt, das den Ist-Stand betrifft, die Daten werden nicht aufgezeichnet und allenfalls besteht die Möglichkeit das Tracking des Gerätes jederzeit zu deaktivieren.
Aus diesem Grund möchte ich abklären, ob
- das rechtlich überhaupt möglich ist
- und was eine Vereinbarung dazu beinhalten muss bzw. vielleicht hat jemand eine Vorlage für mich?
Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
👏👏👏 dass Sie an das Thema “Datenschutz” mitgedacht haben! Wie Sie schreiben ist das Thema komplex und ohne weitere Angaben nicht rechtsicher zu beantworten. Das beginnt schon mit der Frage, ob Sie Chauffeure/Chauffeusen nur innerhalb der Schweiz beschäftigen oder auch im Ausland und mit ausländischem Wohnsitz. Denn dort gilt bekanntlich die DSGVO/GDPR, welche in der Anwendung wes...