Grenzgänger im Home Office - Versicherungspflicht?
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage(n):
Per 30.06.2022 läuft die Sondervereinbarung aus der COVID19-Zeit aus und die deutschen Grenzgänger werden wieder “wie üblich” behandelt. Bedeutet das, dass sie ab dem 1.7.22 maximal 25% pro Woche im HomeOffice bleiben dürfen damit sich an der Versicherungsunterstellung gem. Erwerbsortprinzip nichts ändert? Die 25% rechnen sich von der “Gesamttätigkeit” was ist hiermit genau gemeint - gibts evtl. ein Berechnungsbeispiel?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. MfG
1 Antwort
das ist korrekt - die Versicherungsunterstellung wird (Stand heute) per 01.07.2022 wieder gemäss alten Richtlinien aktiviert. Somit dürften Grenzgänger nicht mehr als 25% im Homeoffice arbeiten, ansonsten werden sie im Wohnland sozialversicherungspflichtig.
Auszug aus dem Internet:
Bei der Teilzeiterwerbstätigkeit ...