12. Juli 2022

Grenzgänger: Schweizer Staatsbürger arbeitet in der Schweiz & verlegt Wohnsitz nach Liechtenstein?

Was bedeutet obiger Umstand? Was müssen wir als Arbeitgeber alles berücksichtigen?

4 Antworten

Generell ist zu beachten, dass bei einen Schweizer mit Arbeitsort max. 49.99 % HomeOffice erlaubt bzw. ab 50 % der Mitarbeitende zu 100 % in der Schweiz sozialversic...

Rodrigue B.
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Seit 01.01.17 hat die Schweiz mit Liechtenstein ein Doppelsteuerabkommen beschlossen. Demnach werden Personen die in der CH wohnen und in LI arbeiten sowie umgekehrt quellenbesteuert, da sie hin und her pendeln un...

Feride Z.
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Ein Schweizer mit Wohnsitz in Liechtenstein und Arbeitsort Schweiz wird nach wie vor nicht quellenbesteuert. Er hat sein Einkommen und Vermögen mit der ordentlichen Steuererklärung zu deklarieren.

Ebenso ein Liechtensteiner mit Wohnsitz in Liechtenstein und Arbeitsort Schweiz.

Für Gr...

Christian V.
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